Prüfungsausschüsse werden bei den Kammern als den regional zuständigen Stellen, z. B. bei den Industrie- und Handelskammern (IHK), den Handwerkskammern (HWK) bzw. den Innungen, eingerichtet.
Grundlage der Arbeit sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HWO). Diese Gesetze regeln das Vorschlagsrecht, die Berufung und die Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse sowie die Anforderungen an die Fachkenntnisse der Prüfungsausschussmitglieder.
Ein wichtiges Prinzip ist die gleichberechtigte, paritätische Besetzung der Prüfungsausschüsse mit Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite. Zusätzlich ist in jedem Prüfungsausschuss noch mindestens eine Lehrerin oder ein Lehrer einer berufsbildenden Schule. Die Prüfer und Prüferinnen der Arbeitnehmerseite werden berufen auf Vorschlag der im Bezirk der zuständigen Stelle bestehenden Gewerkschaften.
Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Voraussetzung für die Prüfertätigkeit sind die entsprechende Sachkunde und die persönliche Eignung der Prüfer/-innen. Das heißt, die ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer sollen über die notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse ihres Fachgebiets verfügen, Einfühlungsvermögen besitzen und gerne mit jungen Menschen zusammenarbeiten.
Über 300.000 ehrenamtliche Prüfer/innen sind zurzeit in Deutschland für die zuständigen Stellen tätig. Es geht im Kern darum, die berufliche Handlungskompetenz der Auszubildenden in den Zwischen- und Abschlussprüfungen zu überprüfen. Das ist eine verantwortungsvolle Aufgabe: Bestehen oder Nicht-Bestehen der Prüfung- das entscheidet mit über die Lebens- und Arbeitsperspektiven der jungen Menschen. Die weiteren Aufgaben sind in unserem Faltblatt zum Download "Wir brauchen Sie - als Prüferin und Prüfer" zusammengefasst.
Es muss allerdings auch darauf hingewiesen werden, dass ehrenamtlich Prüfer/-in zu sein zeitaufwendig ist. Diesem Zeit- und Arbeitsaufwand wird die Aufwandsentschädigung nicht gerecht. Wir setzen trotzdem darauf, dass es in den Betrieben viele Experten und Expertinnen gibt, die Verantwortung zeigen und ihr Wissen, ihre Erfahrungen an den Nachwuchs weitergeben wollen.
Wenn Sie an einer Mitarbeit interessiert sind, sollten Sie sich an die zuständige Gewerkschaft oder den DGB vor Ort wenden und sich dort nach dem entsprechenden Prüfungsausschuss erkundigen. Als Einstieg in die Prüfertätigkeit ist es auch möglich, erst mal in die Ausschussarbeit "hineinzuschnuppern", z.B. als Gast während einer Prüfung.
Wenn Sie Informationen zum Thema benötigen oder Fragen zu den Prüfungsausschüssen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Ansprechpartner:
Guido Grüning
DGB Region Düsseldorf - Bergisch Land
Geschäftsstelle Wuppertal
Tel.: +49 202 2813 302
Mail: duesseldorf@dgb.de